Vermieten vs. verpachten: Was ist hier der Unterschied?

Die Begriffe „vermieten“ und „verpachten“ werden sehr oft in Hinblick auf Grundstücke und Immobilien verwendet. Doch was ist hier eigentlich der Unterschied? Und auf was ist in Bezug auf das Baurecht genau zu achten?

Rein rechtlich unterscheiden sich die beiden Begriffe folgendermaßen: Als Eigentümer:in überlassen Sie bei der Vermietung dem:der Mieter:in eine Fläche gegen eine monatliche Geldzahlung (Miete) zum Gebrauch. Falls Sie sich als Eigentümer:in jedoch dazu entschließen, das Grundstück zu verpachten, geben Sie dem:der Vertragsnehmer:in das Recht, den Grund nicht nur zu nutzen, sondern auch Einkünfte daraus zu erzielen. Diese Form der Nutznießung wird auch als Fruchtgenuss bezeichnet. Beispielsweise dürfte der:die Pächter:in eines Grundstücks mit Obstbäumen auch Ernteeinkünfte erzielen bzw. das Obst für sich selbst verwenden. 

Der Begriff Baurecht beschreibt das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Man "mietet" also ein Grundstück und errichtet darauf ein Gebäude, auf dem nur ein zeitlich befristeter Eigentumsanspruch besteht. Das Baurecht gibt vor allem dem:der Grundstückseigentümer:in die Sicherheit, seine:ihre Rechte an der Liegenschaft zu wahren. Gleichzeitig wird durch ein Baurecht auch vermieden, dass dringend benötigte Bauflächen ungenutzt bleiben. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass der:die Bauberechtigte sich den Kaufpreis für den Grund erspart. Allerdings muss der:die Bauberechtigte monatlich bzw. jährlich einen Baurechtszins an den:die Grundeigentümer:in bezahlen. Über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen kann dieser Baurechtszins eine nicht unwesentliche Summe ausmachen. Somit gehört das Bauwerk für eine gewisse Zeit dem:der Eigentümer:in des Bauwerks und das Grundstück bleibt weiterhin im Besitz des:der Grundeigentümer:in.

Baurechtsverträge müssen immer zeitlich befristet sein und variieren von mindestens 10 bis maximal 100 Jahren Laufzeit. Das Baurecht richtet sich somit immer nach einem zeitlichen Ablauf, kann jedoch auch innerhalb des festgelegten Zeitraumes vorzeitig beendet werden.

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