Schön am Boden bleiben: Die Bodenwertermittlung

Bei jedem Grundstückskauf ist der Bodenwert der entscheidende Kostenfaktor. Der Bodenwert gibt den Wert eines nicht bebauten oder fiktiv freien Grundstücks an und kann für alle Arten von Grundstücken ermittelt werden.

Handelt es sich um ein bebautes Grundstück, wird der Bodenwert als „reiner Bodenwert“ bezeichnet. Mit eingerechnet werden bei jeder Bodenwertermittlung unterschiedliche Merkmale und Eigenschaften, die den Wert des jeweiligen Bodens positiv oder negativ beeinflussen. Konkret werden dabei Umstände berücksichtigt, wie Flächenwidmung (Freiland, Wohngebiet, etc.), Lage und Größe des Grundstücks, infrastrukturelle Erschließung, Grundstücksform, Bodenbeschaffenheit und Bebaubarkeit.

Logischerweise beeinflussen die Grundstücksgröße und die Größe des Bodenrichtwerts auch den konkreten Bodenwert eines Grundstücks. Der Bodenwert wird im Normalfall immer in Euro/m2 angegeben. 

Beim Kauf eines Grundes wird die Grunderwerbsteuer als Bemessungsgrundlage herangezogen und diese muss mindestens vom jeweiligen Grundstückswert ausgehen. Sobald der Grundstückswert vorliegt, kann der individuelle Bodenwert hochgerechnet werden. Je nach Gemeinde gibt es dazu unterschiedliche Hochrechnungsfaktoren, um Boden- und Grundstückswerte zu ermitteln.

Seit dem Jahr 2016 ist der Grundstückswert die Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Grundstücken des Grundvermögens. Dieser kann durch ein Pauschalwertmodell oder anhand des Immobilienpreisspiegels ermittelt werden.

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